UL-SPL-Lizenz in PPL-(N) Umschreibung

Berechtigung

Mit der Lizenz PPL-N können Sie ein zweisitziges Flugzeug in Deutschland fliegen, zum Beispiel unsere Cessna 150. Für die Umschreibung der Lizenz werden 7 Flugstunden auf Flugzeugen unter 750 kg gefordert. Der PPL-N kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. 2 Tonnen Berechtigung & CVFR). PPL N 750 steht für Privat Piloten Lizenz National mit maximalem Abfluggewicht 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
  • 2 Passbilder
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Polizeiliches Führungszeugnis mit Direktübersendung an die Behörde
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann bei uns durchgeführt werden)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (wird parallel zur Flugausbildung erworben)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 80 Unterrichtsstunden. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 7 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen 10 Starts und Landungen mit und 10 Starts und Landungen ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Im Rahmen der Ausbildung muss ein kontrollierter Flugplatz angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Schönefeld. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung wird primär unsere Cessna C- 150 eingesetzt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Erleichterung

Für Inhaber anderer Fluglizenzen oder bei Abschluss der Schulung innerhalb von 4 Monaten ergeben sich die folgenden Erleichterungen:  

  • Inhaber einer Ultraleicht Lizenz (Dreiachs ULs) benötigen 7 Flugstunden, 10 Starts mit und 10 Starts ohne Lehrer, sowie einen An- und Abflug zu einem kontrollierten Flugplatz.
  • 1. DV LuftPersV § 13
    Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
    Weist ein Bewerber besondere Vorkenntnisse in einem oder mehreren Sachgebieten der nach JAR-FCL 1, 2 oder 4 geforderten theoretischen Ausbildung nach, kann er auf Antrag von der zuständigen Stelle gemäß § 22 LuftVZO von diesem/diesen Sachgebiet(en) ganz oder teilweise befreit werden.

Kosten

Folgende Kosten kommen auf Sie zu (Stand August 2008):

Flugschein PPL-N (national) bei vorhandener SPL Lizenz
Anmeldegebühr (beinhaltet Schnupperflug) 120,00€
Theoretische Ausbildung in den Fächern:
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen
Zeit insgesamt 60 Stunden (bei Bedarf)
(896,00€)
Praktische Flugausbildung (inkl. Fluglehrer)
7 Stunden Cessna 150 (Blockzeit) [je 145,00 €] 1015,00€
zusätzliche Kosten  
Landegebühren , Flugsicherung  200,00€
Lehrmaterial (Navigationsrechner, Lehrbuch, Fragenkatalog, Flugkarten, etc.) 255,00€
Sprechfunkzeugnis BZF I oder II bei Bedarf
(232,00€)
Behördliche Gebühren
100,00€
Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.) o. Theorieunt. & BZF
1690,00€
 

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